10 Sicherheitsregeln für LKW- Fahrer im Gelände des Kirchdorfer Zementwerks

  1. Jeder Fahrer muss mit den Sicherheitsbestimmungen vom Kirchdorfer Zementwerk vertraut sein.
  2. Jeder Fahrer hat selbst dafür zu sorgen, dass Helm, Schutzbrille, Schuhe und Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden.
  3. Außerhalb des Fahrzeuges ist die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen:
    Helm, Schutzbrille, Arbeitsschuhe mind. S2, Warnweste
  4. LKW-Fahrer haben im Werk ausschließlich Zutritt zu den Be-und Entladebereichen.
  5. Minderjährige Beifahrer dürfen das Werksgelände nicht betreten.
  6. Auf dem Werksgelände gilt ein generelles Alkohol-, Drogen-sowie Rauchverbot. Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt.
  7. Alle Kennzeichnungen, Gebots-und Verbotstafeln im Werk sind zu beachten.
  8. Im Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung insbesondere Tempolimit von max. 10 km/h, Vorrangregeln und Einbahnregelungen.
  9. Es sind ausschließlich Anweisungen von Zementwerks-Mitarbeitern zu befolgen.
  10. Unfälle im Werksgelände sind sofort zu melden.

 

Sanktionen

Bei Verstoß eines Fahrers gegen die im Werk geltenden 10 Sicherheitsregeln erfolgen ab sofort folgende Maßnahmen:

1. Verstoß: Verwarnung des Fahrers

2. Verstoß: Brief an die Unternehmensleitung des Frachtführers und Androhung von Werksverbot

3. Verstoß: Werksverbot

 

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10 Sicherheitsregeln für LKW-Fahrer im Gelände des Kirchdorfer Zementwerks

10 bezpečnostních pravidel pro řidiče nákladních vozidel v areálu výrobního podniku Kirchdorfer Zementwerk

10 Safety rules for HGV drivers on the Kirchdorfer Zementwerk factory site

 

Sicherheitsvorschriften für Frächter

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