10 Sicherheitsregeln für LKW- Fahrer im Gelände des Kirchdorfer Zementwerks
- Jeder Fahrer muss mit den Sicherheitsbestimmungen vom Kirchdorfer Zementwerk vertraut sein.
- Jeder Fahrer hat selbst dafür zu sorgen, dass Helm, Schutzbrille und feste Schuhe im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Außerhalb des Fahrzeuges ist die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen:
Helm, Schutzbrille, festes Schuhwerk. - LKW-Fahrer haben im Werk ausschließlich Zutritt zu den Be- und Entladebereichen.
- Minderjährige Beifahrer dürfen das Werksgelände nicht betreten.
- Auf dem Werksgelände gilt ein generelles Alkohol- und Drogenverbot.
- Alle Kennzeichnungen, Gebots- und Verbotstafeln im Werk sind zu beachten.
- Im Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung insbesondere Tempolimit,
Vorrangregeln, Einbahnregelungen. - Es sind ausschließlich Anweisungen von Zementwerks-Mitarbeitern zu befolgen.
- Unfälle im Werksgelände sind sofort zu melden.
Sanktionen
Bei Verstoß eines Fahrers gegen die im Werk geltenden 10 Sicherheitsregeln erfolgen ab sofort folgende Maßnahmen:
1. Verstoß: Verwarnung des Fahrers
2. Verstoß: Brief an die Unternehmensleitung des Frachtführers und Androhung von Werksverbot
3. Verstoß: Werksverbot