Die neue europäische Bauproduktenverordnung

Beitrag veröffentlicht am 05.07.2013

CESeit 24.04.2011 ist die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments zur Festlegung hamonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bisher gültige Bauproduktenrichtlinie (89/116 WEG) und wurde erweitert und präzisiert.

So ersetzt die neue Definition „Grundanforderungen an Bauwerke“ den Begriff „wesentliche Anforderungen an Bauwerke“ und das bisherige System der Konformitätsbescheinigung wird ein System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit.

Zu diesem Punkt gibt es bislang in Österreich noch keine Notifizierungsstelle, was zur Folge hat, dass auch noch keine neuen CPR-Nummern (anstelle der bisher geltenden CPDNummern) vergeben werden können. Als ersten Schritt zur Umsetzung der Verordnung haben wir Leistungserklärungen für unsere Zementsorten erstellt, die auf unserer Website www.kirchdorfer-zement.at unter dem Menüpunkt „Produkte“ abrufbar sind.

Wenn Sie darüber hinaus ein gedrucktes Exemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Schiller unter der Tel-Nummer 05 7715 200-417.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Sobald eine Notifizierungsstelle benannt ist und die Zertifikate vorliegen, werden wir Ihnen die Erklärungen zusenden.

Alle bisherigen Dokumente wie EG-Zertifikate und Konformitätserklärungen behalten auch nach dem 1. Juli 2013 ihre Gültigkeit und die in Verkehr gebrachten Produkte gelten als konform mit der Bauproduktenverordnung.