Änderung unserer Sortenpolitik
Der bisher gelieferte Universal-Zement CEM II/A-M(S-L) 42,5 N WT 33 wird ab Frühjahr 2009 umgestellt auf
Universal-Zement CEM II/B-M(S-L) 42,5 N WT 33
Das Kyoto-Ziel, die CO2-Emissionen um 13% im Vergleich zum Referenzjahr 1990 bis 2012 zu reduzieren, und die damit verbundenen (umwelt-)politischen Maßnahmen führen in der Zementindustrie zur Entwicklung von neuen Zementen mit geringem CO2-Anfall bei der Herstellung.
Als erster österreichischer Zementhersteller setzt das Kirchdorfer Zementwerk diese Entwicklungen in die Praxis um. Die anderen Zementhersteller werden früher oder später ebenfalls diesen Schritt gehen (müssen). Durch die Umstellung auf Universal-Zement CEM II/B-M(S-L) 42,5 N leisten wir unseren Beitrag zum Erreichen des Kyoto-Ziels durch eine klimaschonende Zementproduktion. Unser Ziel, die gewohnt hohe Universal-Zement-Qualität aufrecht zu erhalten, konnten wir unter anderem durch einen neuen Herstellungsprozess realisieren.
Durch diese Umstellung ergeben sich für unsere Kunden folgende Maßnahmen bzw. Fragestellungen:
- Erstprüfung
Für die Erstprüfung bei neuer Zementsorte mit höherem Zumahlstoffgehalt aus demselben Herstellerwerk ist gemäß ÖNORM B4710-1:2007 folgende Vorgehensweise anzuwenden *):
Wenn ein Betonhersteller für zahlreiche Betonsorten gemäß Formblatt 1-1 dokumentierte Erstprüfungen hat, gilt für die Erstellung der neuen Formblätter 1-1 unter Anwendung des Punktes A.1 der ÖNORM B4710-1:2007, dass eine komplette Erstprüfung zur Beurteilung der Auswirkungen der neuen Zementsorte für 2 charakteristische Betonsorten durchzuführen ist und dafür die Formblätter 1-1 zu erstellen sind. Die übrigen Betonzusammensetzungen sind auf Grund der Ergebnisse der beiden Erstprüfungen auf Formblättern 1-1 rechnerisch zu erstellen.
In Anlehnung an ÖNORM B4710-1:2007 8.2.1.2.2 ist nach einem Produktionsvolumen von max. 50 m³ für jede betroffene Betonsorte eine erste Konformitätsprüfung durchzuführen. Ab dieser Konformitätsprüfung gilt die weitere Herstellung als laufende Produktion.
- Mehrmenge für Expositionsklasse XC und XD bei Verwendung von CEM II/B-M:
In der ÖNORM B 4710-1:2004, die Grundlage für das von vielen verwendete Zement und Beton Fachtextbuches (41. Auflage, 2007/2008) ist, wird bei Verwendung von Zementen CEM II/B-M für die Expositionsklassen XC und XD gemäß Tabelle NAD 10 eine Erhöhung des anrechenbaren Mindest-Bindemittelgehalts um 20 kg/m³ gefordert. Diese Mehrmenge ist gemäß der aktuellen Fassung der ÖNORM B 4710-1:2007 nicht mehr erforderlich.
- Verwendung von CEM II/B-M für die Expositionsklassen XF:
Gemäß ÖNORM B 4710-1:2007, Tabelle NAD 10 ist bei Verwendung von CEM II/B-M für Expositionsklassen XF ein Nachweis der gleichwertigen Beständigkeit gemäß ÖNORM B 3303:2002 (Nachweis am erhärteten Beton) erforderlich.
Die zuständige Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstituts hat diesbezüglich festgehalten, dass dieser Nachweis vorliegt, wenn z.B. im Zuge einer einmaligen Prüfung einer akkreditierten Prüfstelle im Auftrag des Zementherstellers mit der Betonzusammensetzung gemäß ÖNORM B 4710-1:2007, Tabelle NAD 10 die jeweils relevante Prüfung gemäß ÖNORM B 3302:2002 durchgeführt wird.
Die relevanten Prüfungen wurden von uns veranlasst und Betone, die mit unserem CEM II/B-M(S-L) 42,5N hergestellt werden, erfüllen die Anforderungen einer gleichwertigen Beständigkeit für die Expositionsklassen XF1 bis XF4. Der entsprechende Prüfbericht kann jederzeit bei uns angefordert werden.
*) Stellungnahme von Univ.Doz. Dipl.-Ing. Dr. Peter Nischer, Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe AG 10.03 des Österreichischen Normungsinstituts